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AFB Sperrbezirk bei Lich wird am 28. März aufgehoben

Nachuntersuchungen der betroffenen Bienenvölker waren negativ

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hebt den Sperrbezirk zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen im Bereich Lich auf. Damit entfallen ab Donnerstag, 28. März 2024, die bisher geltenden Beschränkungen für Imkereien im betroffenen Gebiet.

Der Sperrbezirk war im vergangenen Sommer nach der Feststellung der Seuche eingerichtet worden. Nach der groß angelegten Sanierungsaktion der befallenen Bienenvölker im September haben nun Nachuntersuchungen und Probenauswertungen im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor keine Hinweise mehr auf die Erreger der AFB ergeben. Aus diesem Grund erlässt das Veterinäramt eine Aufhebungsverfügung.

Vorsorglich werden in den kommenden Wochen weitere Bienenvölker im betreffenden Gebiet untersucht, um eine verdeckte Verschleppung der AFB auszuschließen. Bienensachverständige entnehmen dafür Futterkranzproben im Rahmen eines Monitorings. Die betreffenden Imkereien werden direkt vom Veterinäramt kontaktiert. Sollten erneut Erreger nachgewiesen werden, wird das Veterinäramt die Situation bewerten und über mögliche Schritte informieren. Priorität hatte nun aber die Aufhebung des Sperrbezirks aus dem vergangenen Jahr, denn die Einschränkungen sollten nur solange bestehen wie unbedingt nötig.

„Ein großes Dankeschön geht an alle Helferinnen und Helfer aus den Imkervereinen, vor allem an die ehrenamtlichen Bienensachverständigen, die seit dem Ausbruch das Veterinäramt tatkräftig bei der Sanierung und Probenentnahme im Sperrbezirk unterstützt haben“, sagt Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Christian Zuckermann, zuständiger Dezernent des Landkreises.

Grundsätzlich die Bienen vor AFB schützen

AFB ist eine für Bienen hochansteckende Seuche, die zum Zusammenbruch und Tod ganzer Völker führen kann. Sie ist für Menschen nicht gefährlich.

Wer Bienen hält, ist durch die Bienenseuchenverordnung grundsätzlich zu Vorkehrungen zum Schutz vor der AFB verpflichtet, daran erinnert das Veterinäramt: Insbesondere dürfen Waben niemals offen und für andere Bienen zugänglich gelagert werden, dasselbe gilt für leere Bienenbehausungen. Wer sich Bienen anschafft, muss dies immer dem Veterinäramt anzeigen.

Niemals sollten Honig anderer Imkereien oder Honig aus dem Supermarkt an Bienen verfüttert werden, denn gerade Importhonig kann Faulbrutsporen enthalten.

Das Veterinäramt erinnert auch daran: Soll ein Bienenvolk über die Kreisgrenze gebracht werden, ist immer ein Gesundheitszeugnis zur Vorlage beim Veterinäramt am Zielort erforderlich. Auch innerhalb des Landkreises wird eine Abgabe von Bienenvölkern nur mit gültigem Gesundheitszeugnis empfohlen. Dazu kann das Veterinäramt erreicht werden unter Telefon (0641) 9390-6220 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weitere Informationen unter gibt es auf der Seite Aktuelle Tierkrankheiten.

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